Rechtsprechung
RG, 29.01.1924 - II 19/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind Vereinbarungen, die eine rechtsgeschäftliche Verfügung über schuldrechtliche Auflassungsansprüche enthalten, der Formvorschrift des § 313 BGB. unterworfen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 108, 60
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Verpflichtung zur Abtretung eines Auflassungsanspruchs
Formfrei (unter dem Gesichtspunkt der Verpflichtungen des Klägers) konnte auch die im Vertrag vom ... 1977 vorgenommene Abtretung des Auflassungsanspruches erfolgen (vgl. RGZ 53, 268, 270; 65, 227, 241; 108, 60, 62; 108, 113, 144;… BGB-RGRK, 12. Aufl. § 313 Rdn. 63). - BGH, 23.04.1958 - V ZR 115/57
Rechtsmittel
Ob diese Form etwa dann entbehrlich gewesen wäre, wenn die Vertragsschließenden zum Zwecke der Auseinandersetzung eine Abtretung der gegen den ursprünglichen Grundstückseigentümer gerichteten Ansprüche an die Klägerin vereinbart hätten, mag auf sich beruhen (vgl. dazu RGZ 108, 60; 111, 298, 300).